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Gesundheit und Sicherheit in der Produktion – Gefahrensituationen unterscheiden

Antonina Olszewska

Antonina Olszewska

21.8.2024

Gesundheit und Sicherheit in der Produktion – Gefahrensituationen unterscheiden

Jeder Mitarbeiter sollte die Regeln zum Arbeitsschutz kennen. Ihnen ist es unter anderem zu verdanken, Die Produktionsanlage ist für die dort lebenden Menschen ein entsprechend angepasster und sicherer Ort. Durch ordnungsgemäß umgesetzte und angewandte Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften können Sie Unfälle und potenziell gefährliche Situationen vermeiden. Deshalb ist es wichtig, dass jede Person vor Arbeitsbeginn eine entsprechende Schulung absolviert.

Neben der Schulung und entsprechenden Anpassung des Arbeitsplatzes ist es auch wichtig, die Mitarbeiter selbst und ihren proaktiven Umgang mit der Sicherheit einzubeziehen. Jeder Vorfall, auch wenn er nur potenziell gefährlich ist, sollte gemeldet werden. Dadurch kann der Arbeitgeber das Sicherheitsniveau verbessern bzw. auf einem angemessenen Niveau halten und im Falle einer Störung oder eines Defekts, der eine Gefahr für den Aufenthalt von Personen darstellen würde, z. B. in der Produktionshalle, schnell reagieren.

Unfälle, Zwischenfälle und Beinaheunfälle

Um Unfälle in der Produktion wirksam zu verhindern, ist ein umfassendes Verständnis der Sicherheitsterminologie unerlässlich. Jeder Vorfall am Arbeitsplatz, der potenziell negative Folgen haben könnte, bedarf einer entsprechenden Klassifizierung. Die drei Schlüsselkonzepte sind: Unfall, Zwischenfall und Beinaheunfall.

Unfälle

Gemäß dem Gesetz vom 30. Oktober 2002 über die Sozialversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ist ein Arbeitsunfall „ein plötzliches, durch eine äußere Ursache verursachtes Ereignis, das zu Verletzungen oder zum Tod führt und im Zusammenhang mit der Arbeit eingetreten ist“.

Unfälle werden nach der Anzahl der beteiligten Personen in Kategorien eingeteilt, d. h. individuell und kollektiv (mindestens 2 Personen erleiden einen Unfall durch dasselbe Ereignis), sowie nach ihrer Größe und ihrem Gewicht: leicht, schwer und tödlich.

Leichter Unfall, also eine leichte Körperverletzung, die zu einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit (länger als 3 Tage) führt; Am häufigsten handelt es sich um eine Luxation, Verstauchung, einen Schnitt, eine Verbrennung oder einen Bruch (ohne Verschiebung).

Schwerer Unfall, d.h. schwere oder bleibende Körperverletzung, aufgrund derer der Arbeitnehmer länger als 5 Tage im Krankenhaus bleibt; Dabei kann es sich beispielsweise um einen Verlust des Seh-/Hörvermögens, eine unheilbare oder lebensbedrohliche Krankheit aufgrund der Arbeit, einen schweren Knochenbruch oder eine Körperdeformation handeln.

Tödlicher Unfall, d.h. Gesundheitsschäden, die (spätestens ein Jahr nach dem Ereignis) zum Tod des Arbeitnehmers führen.

Bei einem Unfall ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Verletzten Erste Hilfe zu leisten sowie die Unfallstelle abzusichern und die Gefahr zu beseitigen. Anschließend sollten die Gründe und Umstände erläutert werden, damit ein ähnliches Ereignis in Zukunft nicht mehr eintritt.

Zwischenfälle, d. h. kleinere Unfälle, die potenziell unfallbedingte Ereignisse darstellen können

Der Vorfall wird von verschiedenen Personen unterschiedlich eingestuft – die einen halten ihn für einen Unfall, die anderen für einen Beinaheunfall. Aufgrund ihrer geringen Folgen werden Vorfälle sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern oft heruntergespielt. Es handelt sich um Vorfälle, bei denen es zu geringfügigen gesundheitlichen Schäden kommt, die eine Weiterarbeit ermöglichen. Beispiele hierfür sind verschiedene Schnittwunden oder andere kleinere Verletzungen.

Möglicherweise handelt es sich bei dem Vorfall auch um einen Beinahe-Unfall, den ich weiter unten näher beschreibe. Dabei handelt es sich um gefährliche Situationen, die zu einem schweren Unfall hätten führen können, der hätte vermieden werden können. (Z. B. könnte ein mit schwerem Werkzeug gefüllter Karton auf den Kopf des Mitarbeiters gefallen sein, es kam jedoch aufgrund der schnellen Reflexe des Mitarbeiters nur zu einer leichten Abschürfung der Hand).

Die Meldung von Vorfällen kann trotz ihrer geringen Schädlichkeit und geringen Folgen auch zur Verbesserung der Sicherheit und der Bedingungen am Arbeitsplatz beitragen. Dies wird dazu beitragen, einige Vorfälle in der Zukunft zu verhindern.

Beinaheunfälle

Eine Situation, die möglicherweise gefährlich war und zu einem Unfall führen könnte, der Unfall aber aufgrund verschiedener Umstände (z. B. jemand hat die Gefahr rechtzeitig erkannt) nicht eingetreten ist, wird als potenziell unfallbedingtes Ereignis bezeichnet. Es gibt drei Arten solcher Ereignisse:

Gefährliches Verhalten von Kollegen – das sind alles Verhaltensweisen von Mitarbeitern, die zu gefährlichen Situationen führen können. Gründe für ein solches Verhalten können fehlende entsprechende Arbeitsschutzschulung, Missachtung der Regeln oder Eile sein.

Unsichere Arbeitsbedingungen im Werk – hier liegt die Verantwortung hauptsächlich beim Arbeitgeber, denn er ist derjenige, der für angemessene Arbeitsbedingungen – Umgebung, Ausrüstung, Infrastruktur – sorgen sollte. Gefährliche Faktoren können beispielsweise fehlerhafte oder falsch funktionierende Maschinen, zu viel Lärm, unbefestigte Straßen und staubige Luft sein.

Potenziell gefährliche Ereignisse – sie hängen von der spezifischen Art der durchgeführten Arbeiten ab und werden am häufigsten bei Sachschäden erwähnt, an denen keine Person direkt beteiligt war.

Auch Beinahe-Unfälle sollten dem Arbeitgeber gemeldet werden, da ihr Auftreten bedeutet, dass etwas verbessert/geändert werden muss, um zu verhindern, dass es in Zukunft zu einem Unfall kommt.

Zusammenfassung

In einer Produktionsumgebung mit unterschiedlichen Maschinen, Werkzeugen und Materialien ist das Risiko von Unfällen, Zwischenfällen und Beinaheunfällen recht hoch. Deshalb ist es für produzierende Unternehmen so wichtig, alle Maßnahmen zu ergreifen, um ein Höchstmaß an Sicherheit für ihre Mitarbeiter zu gewährleisten.

Die Schulung der Mitarbeiter und die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften sind sehr wichtig. Doch selbst in Unternehmen, die größte Sorgfalt auf angemessene Arbeitsbedingungen legen, kommt es zu Unfällen, Zwischenfällen und Beinahe-Unfällen. Es gilt, angemessen zu reagieren: Erste Hilfe leisten (bei Unfällen), den Sachverhalt erklären und die (potenzielle) Gefahr beseitigen.

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    Antonina Olszewska

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